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   VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250   

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https://dejure.org/2013,24224
VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250 (https://dejure.org/2013,24224)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250 (https://dejure.org/2013,24224)
VG Augsburg, Entscheidung vom 28. August 2013 - Au 6 S 13.30250 (https://dejure.org/2013,24224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung; afghanischer Staatsangehöriger; junger Volljähriger; psychische Erkrankung; konkrete Rückkehrgefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250
    Auch hier sind die Gerichte jedoch zu einer Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzusehen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93/94).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2009 - A 11 S 983/06

    Keine Änderung des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts in einer Streitigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250
    In der Gesamtschau der aktuellen Auskünfte ist zwar nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - Rn. 34 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2009 - Az. A 11 S 983/06 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250
    In der Gesamtschau der aktuellen Auskünfte ist zwar nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass jeder Rückkehrer aus Europa den Tod oder schwerste Gesundheitsschäden bei einer Rückführung nach Kabul erleiden müsste (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - Rn. 34 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2009 - Az. A 11 S 983/06 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 12.05.2011 - 13a ZB 10.30340

    Asylrecht Afghanistan; Verfahrensmangel: Begründung des Urteils; grundsätzliche

    Auszug aus VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250
    Das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen und keine unumstößliche Gewissheit verlangen, sondern sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, auch wenn sie nicht völlig auszuschließen sind (vgl. dazu BayVGH, U.v. 12.5.2011 - 13a ZB 10.30340 - juris Rn. 9).
  • VG Augsburg, 14.10.2013 - Au 6 K 13.30249

    Afghanischer Staatsangehöriger; junger Volljähriger; psychische Erkrankung;

    Auszug aus VG Augsburg, 28.08.2013 - Au 6 S 13.30250
    Hiergegen ließ der Antragsteller am 6. August 2013 Klage erheben und beantragen, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, hilfsweise, festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vorliegen (Az. Au 6 K 13.30249).
  • VG Augsburg, 14.10.2013 - Au 6 K 13.30249

    Afghanischer Staatsangehöriger; junger Volljähriger; psychische Erkrankung;

    Mit Beschluss vom 28. August 2013 wurde die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (Az. Au 6 S 13.30250).
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